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Wichtige Mieter-Infos

Abfall - Info

Gemäß der Ortssatzung der Stadt Herdecke wird jedem Bewohner eines Hauses 15 Liter Restmüll und 30 Liter Biomüll zugerechnet. Das heißt für Sie, pro Person geht die Stadt Herdecke von 45 Liter Müllaufkommen pro Monat aus. Aus diesem Grund darf die Restmülltonne 1 x im Monat und die Biotonne 2 x im Monat zur Leerung rausgestellt werden. Jede weitere Leerung wird zusätzlich berechnet.

Um die Kosten für unsere Mieter zu optimieren, stellen wir seit ca. 2 Jahren alle Häuser, bei denen ausreichend Freifläche vorhanden ist, auf Hausmüllgemeinschaften um. Die Mülltonnen werden am Leerungstag über eine Fremdfirma "heraus- und hereingestellt".
D.h. für unsere Mieter: bei optimaler Trennung des Mülls können hohe Einsparungen bei den Nebenkosten erreicht werden.

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Betriebskosten

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer des Objekts fortlaufend und objektbezogen durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Regelmäßig fallen Kosten dann an, wenn eine Kostenart in vorhersehbaren vergleichbaren Zeitabständen immer wieder anfällt. Der zeitliche Abstand darf maximal 6 Jahre betragen.


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Heizkosten

§ 1 (1) regelt die Anwendungsbereiche der Verordnung. Alle zentralbeheizten Gebäude unterliegen der Heizkostenverordnung. Dabei spielt die Art der Heizanlage (z.B. Öl, Gas usw.) keine Rolle. Auch Gebäude mit Wärmelieferungen von Fernheizwerken und gewerblichen Heizwerkbetreibern (z.B. Nahwärmeversorgung, Direktwärmeversorgung und Blockheizwerke) sind inbegriffen.


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Spar Tipp - Richtig heizen und lüften

Rauchwarnmelder

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

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Mögliche Steuerersparnis

Ausweis von Arbeitskosten nach § 35 a EStG

Ab 01.01.2009 werden haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich noch mehr begünstigt! Im Rahmen des 2. Konjunkturprogramms hat die Bundesregierung mit Wirkung zum 01.01.2009 weitgehende, steuerliche Entlastungen beschlossen und dabei u. a. auch die steuerliche Begünstigung gem. § 35a Einkommenssteuergesetz (EStG) deutlich angehoben.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Hausreinigung (einschließlich der Reinigungsmittel)
  • Hauswart
  • Gartenpflege (mit Ausnahme der Kosten für den Austausch von Pflanzen und Sand für Spielanlagen) 
  • Winterdienst inkl. Streumaterial (Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Grundstück)
  • Schornsteinfeger
  • Zentralheizung (Wartung, Überwachung, Pflege, Immissionsmessung, Tankreinigung)
  • Wartung der Warmwasserbereiter und Etagenheizungsanlagen
  • Fahrstuhlwartung inkl. Schmiermittel (jedoch keine Ersatzteile)
  • Überprüfung von Blitzschutzanlagen
  • Sonstige Wartungsarbeiten an haustechnischen Einrichtungen


Wichtiger Hinweis!

Gem. Anwendungsschreiben des BMF vom 10.01.2014 gilt für Schornsteinfegerleistungen nachfolgende, neue Regelung:
Bis einschließlich 2013 können die Schornsteinfegergebühren noch in voller Höhe steuerlich als Handwerkerleistung geltend gemacht werden. Ab 2014 sind nur noch die Kehrgebühren, Reparaturen oder Wartungsleistungen des Schornsteinfegers abzugsfähig. Gutachtertätigkeiten wie die Feuerstättenschau, Mess- und Überprüfungsarbeiten hingegen nicht.

Treppenhaus

"Die Visitenkarte des Hauses" und Fluchtweg

Jeder Mieter will sich in seiner Wohnung und im Haus wohl und sicher fühlen.
Für die Ordnung und Sauberkeit in den allgemeinen Räumen wie Treppenhaus, Gemeinschaftskeller und Trockenräumen ist die Hausgemeinschaft verantwortlich.

Grundsätzlich ist es in der Hausordnung (Bestandteil des Mietvertrages) geregelt, dass jede einzelne Mietpartei im Wechsel das Treppenhaus reinigt, dazu gehören nicht nur der Boden, sondern auch die Spinnenweben an der Decke, die Haustüranlage, die Fenster und die Briefkastenanlage. Der Dachboden, sowie der Keller sind ebenfalls in regelmäßigen Abständen von den Mietparteien zu reinigen. Wir stellen Ihnen gerne Reinigungspläne zur Verfügung, die im Treppenhaus ausgehängt werden können.

Jeder Mieter ist in der Verpflichtung die Reinigung durchzuführen. Sollte ein Mieter wegen Urlaub oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, seinen Pflichten nachzukommen, so muss er für Ersatz sorgen.

Bedenken Sie, dass das Treppenhaus im Fall eines Brandes oft Ihr einziger Fluchtweg ist und aus diesem Grund unbedingt frei geräumt sein muss! Schuhe, Regale, Pflanzen usw. gehören nicht ins Treppenhaus. 

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