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Belastungsrechner
Innerhalb der folgenden Beispiele wollen wir Ihnen aufzeigen, welche möglichen Belastungen in Verbindung mit einer neuen Wohnung auf Sie zukommen können. Vorweg ist zu erwähnen, dass Sie in Verbindung mit der Anmietung einer neuen Wohnung über die HGWG keine Provision zahlen müssen.
Weiterhin sollten Sie daran denken, dass neben der Zahlung der Miete vor allem der eigene Lebensunterhalt gedeckt werden muss. Dabei gilt die Regel, dass der Mieter nicht mehr als 1/3 des eigenen Einkommens für Miete und Nebenkosten (Heizkosten und Betriebskosten) ausgeben sollte.
Im Folgenden nun eine beispielhafte Berechnung der monatlichen Aufwendungen für eine 60 m² Wohnung:
Kaltmiete (ca. 5,50 €) | 288,00 € |
Betriebskosten (ca. 1,50 €) | 90,00 € |
Heizkosten (ca. 2,00 €) | 120,00 € |
Gesamt: | 498,00 € |
Weiter entstehende Kosten in Verbindung mit der Anmietung einer neuen Wohnung:
Kaution: | 2 oder 3 Kaltmieten |
Umzugskosten: | Variabel |
Wohnberechtigungsschein: | 20,00 € (für eine öffentlich geförderte Wohnung) |
Doppelte Mietzahlung: | z.B. überschneidende Kündigungsfristen |
GEZ-Gebühr: | 18,36 mtl. |
Stromkosten: | ca. 60,00 € für eine 60 m² Wohnung |
Sonstige: | Versicherungen, Telefon, Internet, …. |