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Mieter A-Z

Auszug

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Durchgeführte Änderungen an der Mietsache durch den Mieter sind wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Bei vorhandenen Mängeln ist das Wohnungsunternehmen berechtigt, diese auf Kosten des Mieters beheben zu lassen.

Besichtigungen

Sie möchten sich Ihre Wunschwohnung anschauen? Kein Problem. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie zu den Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle vorbei. Für Fragen jeglicher Art stehen wir gerne zur Verfügung.

Betriebskosten

Betriebskosten sind all diejenigen Aufwendungen, die dem Vermieter an Grundstück und Eigentum entstehen. Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, sofern diese anfallen, sind vom Mieter im Form von Vorauszahlungen zu tragen. Über diese Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet, so das dem Mieter entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung entsteht.

Feiern

Wird es einmal lauter, sagen Sie rechtzeitig Ihren Nachbarn Bescheid, um Probleme und Streitigkeiten zu vermeiden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hausordnung.

Gebrauch der Mietsache

Die Mietsache sowie gemeinschaftliche Anlagen sind von dem Mieter pfleglich und schonend zu behandeln. Entstandene Schäden an der Mietsache und den Außenanlagen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und regelt das tägliche Miteinander innerhalb der Mietsache.

Kabelanbieter

Kabelfernsehen wird Bewohnersache

Ab dem 1. Januar 2024 können die TV-Kosten nicht mehr über die Betriebsnebenkosten abgerechnet werden. Grund dafür ist die Reformierung des Telekommunikationsgesetzes.
Aber keine Sorge. Erst einmal müssen Sie nichts machen. Denn unser Partner Vodafone wird sich bei allen Bewohner*innen unaufgefordert melden und über die Vorgehensweise informieren.
Danach erfolgt zum 1. Januar 2024 der Wechsel in die direkte Versorgungsvereinbarung zwischen Vodafone und Ihnen.
Der Anschluss an das Breitbandkabelnetz sowie der TV- und Hörfunkempfang werden zu einem marktüblichen Entgelt angeboten, das binnen der ersten 24 Monate 9,99 € inkl. MwSt. pro Monat nicht überschreiten wird.
Sie können also einfach abwarten, bis Sie hinsichtlich Ihrer Einzelnutzverträge kontaktiert werden.

Kaution

Die HGWG stellt dem Mieter eine Wohnung zur Verfügung und baut dabei auf ein vertrauensvolles Miteinander. Die Kaution dient dem Unternehmen als Sicherheitsleistung und wird auf einem Kautionskonto verzinst.

Kündigung

Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Möchte der Mieter dennoch einmal kündigen, so beträgt seine Kündigungsfrist 3 Monate. Das Kündigungsschreiben ist schriftlich und bis zum 3. Werktag eines jeden Monats einzureichen, damit der aktuelle Monat noch berücksichtigt werden kann. Das Wohnungsunternehmen kann kündigen, wenn der Mieter seinen Pflichten, sprich Mietzahlung oder Hausordnung, nicht nachkommt.

Mitbewohner

Nach Rücksprache mit dem Wohnungsunternehmen können neue Personen in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.

Mietzahlung

Sie unterschreiben uns ein Lastschriftmandat und wir buchen die Miete von Ihrem Konto ab. Dabei ist die Miete im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag, zu begleichen.

Rauchwarnmelder

Alle Wohnungen der HGWG sind mit Rauchwarnmeldern des HGWG Partners Techem Energy Services GmbH ausgestattet.

Renovierung

Wohnen innerhalb einer Wohnung bringt Abnutzung und Verschleiß mit sich. Der Mietvertrag verrät dem Mieter daher Fristen, welche Räume in welchen Zeitabständen renoviert und gepflegt werden müssen. Es erscheint als sinnvoll diese Fristen einzuhalten, da die Wohnung bei Vertragsende in einem ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden muss.

Tiere

Grundsätzlich bedürfen Tiere wie Katzen, Hasen, Hamster und weitere Kleintiere keiner Genehmigung. Bei Hunden bedarf es vorab allerdings einer Hundegenehmigung. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Tiere jeglicher Art artgerecht gehalten werden müssen. Kampfhunde und gefährliche Reptilien bekommen keine Haltungsgenehmigung.

Versicherung

Um Gegenstände innerhalb der Wohnung gegen jegliche Einflüsse zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratversicherung. Weiterhin ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sinnvoll.

Wohnberechtigungsschein

Um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).


Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Weitere Informationen

Zustimmungspflicht

Möchte der Mieter innerhalb der Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen, bedarf es vorab einer Genehmigung des Vermieters.

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